Kinderwünsche
Viele Familien sind von Arbeitslosigkeit betroffen oder leben am Rande des Existenzminimums. Oft leiden die Kinder unter dieser Situation und manche Familien können ihren Kindern auch einen noch so bescheidenen Wunsch nicht erfüllen.
Wir möchten Familien im Landkreis Ravensburg ermöglichen, ihren Kindern einmal pro Jahr zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein kleines Geschenk zu machen, welches nicht vom sehr knapp bemessenen Familiengeld abgespart werden muss. Bewusst wollen wir dabei auf den Kauf von gebrauchtem Spielzeug verzichten. Einmal im Jahr soll ein Kind auch genau das bekommen, was es sich gewünscht hat und den Stolz genießen, ein Geschenk aus der Originalschachtel auszupacken.
Für wen ist die Förderung?
Diese Förderung ist für Kinder im Landkreis Ravensburg im Alter von 0 – 18 Jahren beschränkt. Jedes Kind kann nur einmal im Jahr beschenkt werden. Hierbei möchten wir ganz bewusst nur Spielzeug, Bücher, CDs oder ähnliches fordern. Kleidung und Kinderausstattung fördern wir nur bis zu einem Alter von 2 Jahren. Eine Ausnahme sind hier natürlich Fußballtrikots oder Fan-Shirts.
Round Table möchte über das Projekt „Kinderwünsche“ hinaus auch in Einzelfällen helfen. Unterstützungsfelder könnten hier familiäre Notlagen sein, die entweder durch die Unterstützung und den Rat unserer Fachleute erfolgen kann oder nach genauer Prüfung als finanzielle Hilfe.
Wie kann ich die Unterstützung von Round Table „Kinderwünsche“ beantragen?
Zur Beantragung reicht der durch einen Fürsprecher ausgefüllte „Wunschzettel“. Als Fürsprecher kommen folgende Personen / Institutionen in Frage:
- Sozialamt
- Kirchengemeinde / Pfarrer
- Sozialdienste (Diakonie / Caritas o.ä.)
- Mitglieder von Round Table
- Fallmanager der Arbeitsagentur
- Jugendamt
- Sozialbetreuer
- ähnliche Aufgabenträger
Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Fürsprecher die Hilfsbedürftigkeit der Familie und die Richtigkeit der Angaben. Im Regelfall erfolgt keine weitere Prüfung. Den ausgefüllten „Wunschzettel“ schicken Sie bitte per Fax an: 0751-799-105 oder per E-Mail an: kinderwuensche_at_37-de.roundtable.world.
Die Förderung darf folgendermaßen an die Familien übergeben werden:
- Die Familien legen entsprechende und nachvollziehbare Belege vor. Sie erstatten den Förderbetrag.
- Sie kaufen den Kinderwunsch und übergeben das Geschenk der Familie.
Bei der Übergabe von Gutscheinen bitten wir folgendes zu beachten:
- Der Gutschein muss von einem entsprechenden Fachgeschäft ausgestellt sein und darf nur für den Förderzweck einlösbar sein.
- Der Gutschein darf nicht in Bargeld umtauschbar sein.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Kinderwunsches auf das Konto des Fürsprechers. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Übergabe des Geschenks bzw. des Gutscheins an die Familie.
Der Link unten ermöglicht den Download unseres Wunschzettels als .pdf-Datei.